PAUSENREGELUNGEN
1. + 2. große Pause
- Das Verlassen des Schulgeländes in der 1. + 2. Std. ist für alle Schüler/innen grundsätzlich verboten.
- Der Aufenthaltsbereich ist der hintere Schulhof.
- Jahrgangsstufe 10 außerdem in der 1. Pause in der Mensa
- Jahrgangsstufe 9 außerdem in der 2. Pause in der Mensa
Mittagspause
- Die Mensa dient in der Mittagspause ab 12.30 h ausschließlich zur Einnahme des Essens für die Jahrgänge 5-7. Anschließend muss sie verlassen werden.
- Ab Jahrgangsstufe 8 dürfen Schüler/innen nach schriftlicher Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Sie haben sich um 13.20 h wieder einzufinden, damit sie pünktlich um 13.25 h zum Unterricht da sind. Die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes kann durch die Schulleitung jederzeit widerrufen werden.
Regenpause
Regenpausen werden über die Schulleitung durch einen 3-maligen Klingelton angezeigt. Damit ist die Benutzung der Schulhofs untersagt. Die Schüler/innen begeben sich in zugeordnete Bereiche:
- Jahrgang 5: Flur R. 134 – 138
- Jahrgang 6: Flur R. 129 – 133
- Jahrgang 7: Flur R. 224 – 230
- Jahrgang 8: Flur R. 216 – 223
- Jahrgang 9 + 10: Flur R. 2003 – 2015