PAUSENREGELUNGEN

1. + 2. große Pause

  • Das Verlassen des Schulgeländes in der 1. + 2. Std. ist für alle Schüler/innen grundsätzlich verboten.
  • Der Aufenthaltsbereich ist der hintere Schulhof.
  • Jahrgangsstufe 10 außerdem in der 1. Pause in der Mensa
  • Jahrgangsstufe 9 außerdem in der 2. Pause in der Mensa

Mittagspause

  • Die Mensa dient in der Mittagspause ab 12.30 h ausschließlich zur Einnahme des Essens für die Jahrgänge 5-7. Anschließend muss sie verlassen werden.
  • Ab Jahrgangsstufe 8 dürfen Schüler/innen nach schriftlicher Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Sie haben sich um 13.20 h wieder einzufinden, damit sie pünktlich um 13.25 h zum Unterricht da sind. Die Berechtigung zum Verlassen des Schulgeländes kann durch die Schulleitung jederzeit widerrufen werden.

Regenpause

Regenpausen werden über die Schulleitung durch einen 3-maligen Klingelton angezeigt. Damit ist die Benutzung der Schulhofs untersagt. Die Schüler/innen begeben sich in zugeordnete Bereiche:

  • Jahrgang 5:             Flur R. 134 – 138
  • Jahrgang 6:             Flur R. 129 – 133
  • Jahrgang 7:             Flur R. 224 – 230
  • Jahrgang 8:             Flur R. 216 – 223
  • Jahrgang 9 + 10:     Flur R. 2003 – 2015

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